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Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen seit 2020 auf Grundlage von neuen Gebührenordnungspositionen in schweren Fällen die Kosten für die Fettabsaugung (Liposuktion), wenn diese medizinisch indiziert ist. Als schwere Fälle wird hierunter nur das Lipödem im Stadium 3 gezählt.

Befristung der Kostenübernahme bei Lipödem Stadium 3

Die Kostenübernahme bei Lipödem im Stadium 3 ist hier vorerst bis zum Ende des Jahres 2024 befristet. Bis dahin sollen Erkenntnisse aus einer derzeit laufenden Erprobungsstudie vorliegen, die die Wirkung der Liposuktion in allen Stadien des Lipödems untersucht, also auch in den Stadien 1 und 2.

Ist eine Kostenübernahme der Liposuktion auch bei Lipödem Stadium 1 oder 2 möglich?

Entscheidend ist hier die Beurteilung des Einzelfalles. Voraussetzung ist immer eine Ausschöpfung der sogenannten konservativen Maßnahmen, also z.B. Lymphdrainage, Kompression, Gewichtsreduktion und Bewegung. Wenn diese Maßnahmen über einen längeren Zeitraum, also mindestens ein halbes Jahr, besser mindestens ein Jahr, keinen Erfolg bringen, geht es zum nächsten Schritt. Eine Liposution muss medizinisch indiziert sein. Es muss also möglichst durch einen Arzt festgestellt werden, dass diese nun notwendig ist und voraussichtlich erfolgversprechend. Wenn auch dies vorliegt, kann der Antrag bei der Krankenkasse gestellt werden. Sollte dieser, wie oft der Fall, abgelehnt werden, ist individuell anhand des Falles zu prüfen, ob Erfolgsaussichten für den Widerspruch und eine Kostenübernahme bestehen.

Gerne wenden Sie sich hierzu an die Kanzlei PSS Rechtsanwälte mit Fachanwalt für Sozialrecht Thomas G. Schem. Die Kanzlei war hier bereits erfolgreich gegen Krankenkassen tätig und konnte auch bei Stadium 2 Kostenerstattungen erwirken. Ob dies auch bei Stadium 1 möglich ist, ist noch klärungsbedürftig. Letztlich dürfte bei Stadium 1 zum jetzigen Zeitpunkt eine Kostenerstattung nur in besonderen Fällen in Betracht kommen, bei denen neben dem Lipödem noch weitere Befunde (z.B. übermäßige, besondere Schmerzempfindlichkeit) hinzutreten. Nicht auszuschließen ist, dass die Krankenkassen nach dem Abschluss der Erprobungsstudie auch für Stadium 2 oder für alle Stadien eines Lipödems eine Liposuktion unter bestimmten Voraussetzungen aufgrund neuer Richtlinien ermöglichen. Solange solche neuen positiven oder negativen Richtlinien nicht erlassen sind, kommt es auf den Einzelfall an und der Anspruch muss gegebenenfalls gerichtlich durchgesetzt werden.