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Auf ebay stehen regelmäßig auch seltsame und kuriose Dinge zum Verkauf. So wurden schon „ein imaginärer Freund“, „eine handgefertigte Ritterrüstung für Meerschweinchen“ oder „Lady Gagas Plastik-Fingernagel“ bei ebay angeboten. Aber auch ganz profane Dinge wie die neue Playstation 5 (PS5) kann man über ebay erwerben. Aufgrund der sehr hohen Nachfrage und geringen Verfügbarkeit reisen sich die Bieter um die PS5 und bieten horrende Preise. Wir sind auf eine Masche im Zusammenhang mit der Originalverpackung und der Playstation 5 aufmerksam gemacht worden, die nicht neu ist.

Kommt bei all den aktuell auf ebay angebotenen Artikeln dann wirklich eine Playstation 5 nach Hause?

Vorsicht beim Hinweis „Originalverpackung“ und „OVP“

Wenn im Angebot von OVP oder Originalverpackung gesprochen wird, ist dies im Normalfall ein gutes Zeichen, da damit meist auch zum Ausdruck gebracht werden soll, dass die Ware ebenfalls neuwertig ist und in der Verpackung enthalten ist.

In einigen Fällen wird allerdings nur die Originalverpackung („OVP“) der Playstation 5, nicht aber der Inhalt angeboten, beispielweise hier: „Sony PlayStation 5 Disc Edition Weiß – Nur Originalverpackung“. Auf das verlinkte Angebot sind Stand jetzt bereits 30 Gebote eingegangen und der Betrag liegt bereits bei schwindelerregenden 505,- € noch knapp 22 Stunden vor Auktionsende. Wohlgemerkt nur für eine Verpackung! Mit diesen Lockangeboten wollen einige Verkäufer offenbar Kohle machen.

Rechtliche Konsequenzen beim Kauf nur der Originalverpackung auf ebay

Grundsätzlich steht es jedermann frei, die Originalverpackung von Artikeln zu verkaufen. Dies kann auch vom Käufer sogar bei bestimmten Sammlerobjekten gewünscht sein, um z.B. eine Sammlung zu komplettieren. In der Regel will der Käufer aber nicht die Verpackung, sondern den Inhalt. Was der Käufer genau erworben hat, muss im Einzelfall geprüft werden. Auch die Artikelbeschreibung, die Besonderheiten der Angebotsformate und eventuell vor Angebotsende ausgetauschte Chat-Nachrichten auf ebay sind heranzuziehen.

Vielleicht kommt ein Gericht dann durch juristische Auslegung des Angebotes zu dem Schluss, dass nicht nur die Originalverpackung, sondern auch deren Inhalt verkauft wurde. In diesem erfreulichen Fall können Sie als Käufer dann auch die gewünschte Ware fordern. So einfach ist es aber oft nicht.

Möglicherweise hat der Verkäufer sein Angebot so stark verschleiert, dass es erst auffällt, dass man nur die Originalverpackung und nicht die gewünschte Ware erworben hat. Hierbei könnte es sich also um einen Irrtum beim Käufer gehandelt haben. In diesem Fall könnte eine Anfechtung des Kaufs erfolgreich sein. Ob dies die richtige Maßnahme ist, muss schnell geprüft werden, da eine Anfechtung wegen Irrtums nach § 121 BGB unverzüglich erfolgen muss.

Im Extremfall liegt auch eine arglistige Täuschung mit Betrugsabsicht durch den Verkäufer vor. Im Falle des Betrugsverdachtes sollte auch ebay kontaktiert werden und gegebenenfalls eine Strafanzeige bei der Polizei gemacht werden.

Der Einwand des Wuchers, also dass die Originalverpackung viel zu teuer verkauft wurde, ist auf einer Plattform wie ebay im Auktionsformat allerdings schwierig, gerichtlich durchzusetzen. Denn das Gebot hat man als Bieter ja selbst abgegeben und konnte so den Preis selbst bis zu einer Höchstgrenze festlegen.

Ein Widerrufsrecht besteht nach bei einem Kauf über die Plattform ebay im Auktionsformat von Privatanbietern in der Regel nicht. Sollte ein gewerblicher Anbieter über die Sofort-Kauf-Funktion waren angeboten haben, schaut es besser aus. Hier steht im Normalfall gesetzlich ein 14-tägiges oder auf ebay von sehr vielen auf 1 Monat verlängertes Widerrufsrecht zur Verfügung.

Gebotsrücknahme auf ebay

Es gibt aber noch die Möglichkeit, ein Gebot bei Ebay zurückzunehmen. Hieran knüpft ebay allerdings Voraussetzungen, z.B. „Wenn noch 12 Stunden oder mehr bis zum Angebotsende verbleiben, können alle Ihre Gebote zurückgenommen werden.“ Die genauen und weiteren Bedingungen für die Gebotsrücknahme bei ebay.de sind hier zu finden.

Beratung vom Anwalt

Letztlich kommt es auf ebay auf den individuellen Fall an, da sich die Angebote stark unterscheiden. Die Kanzlei PSS Rechtsanwälte mit Rechtsanwalt Schem berät und vertritt Käufer und Verkäufer bundesweit bei über ebay getätigten Verkäufen und im eCommerce. Rechtsanwalt Thomas G. Schem ist Partner der Kanzlei und Fachanwalt für IT-Recht.