Viele Mandanten fragen sich vor ihrem ersten Anwaltstermin nach dem voraussichtlichen Ablauf und den etwaigen Kosten eines solchen Termins. Der vorliegende Beitrag versucht Berührungsängste zu nehmen und verschafft einen kurzen Überblick über den üblichen Ablauf eines Beratungsgesprächs in der PSS Rechtsanwaltskanzlei in Wiesbaden und den voraussichtlichen Kosten.
(telefonische) Terminvereinbarung / Ersteinschätzung
In der (üblicherweise telefonischen) Terminvereinbarung geben Sie dem Kanzleimitarbeiter schon die ersten Informationen zu Ihrem Fall, sodass das vereinbarte Gespräch mit dem Anwalt vorbereitet werden kann. Die Einordnung in das richtige Rechtsgebiet ist wichtig, damit auch der richtige Rechtsanwalt gefunden werden kann. Sie werden auf wichtige Unterlagen aufmerksam gemacht, die Sie zweckmäßigerweise zu dem Termin mitbringen sollten oder vorab an die Kanzlei senden, insbesondere wenn das Mandat telefonisch aufgenommen werden soll. Bei persönlichen Terminen in der Kanzlei bitten wir Sie, die Unterlagen sortiert mitzubringen und lieber etwas mehr Unterlagen mitzunehmen als zu wenig.
In geeigneten Fällen wird der Sie betreuende Anwalt oder ein beauftragter Kanzleimitarbeiter im Rahmen der ersten, kurzen, telefonischen Kontaktaufnahme bereits eine in der Regel unverbindliche und kostenfreie Ersteinschätzung geben, ob und welche Maßnahmen in Ihrem Fall geboten sein könnten. Ob dies möglich ist und ob hierzu schon Unterlagen benötigt werden, kommt auf den Einzelfall an.
Erstberatung – kostenpflichtig
Im Rahmen eines persönlichen Beratungstermins mit einem Anwalt wird Ihnen dann die Gelegenheit gegeben, Ihren Rechtsfall – auch unter Vorlage etwaiger Unterlagen – ausführlicher zu schildern. Eine Erstberatung ist kostenpflichtig und löst je nach Umfang meist Gebühren zwischen EUR 100,00 und EUR 226,10 € inklusive gesetzlicher MWSt. aus. Im Rahmen einer solchen Erstberatung wird der von Ihnen geschilderte Fall anhand der vorgelegten Unterlagen einer ersten anwaltlichen Bewertung unterzogen und etwaige Erfolgsaussichten, Kosten und Risiken eines weiteren Vorgehens im Rahmen eines persönlichen Gesprächs prognostiziert. Eine Tätigkeit nach außen hin, etwa ein Schriftwechsel mit der Gegenseite, ist von der anwaltlichen Erstberatung grundsätzlich nicht umfasst. Eine schriftliche Fixierung der Beratung wäre gesondert zu vereinbaren und in der Regel auch zu vergüten. Gerne können nach dem Termin aber noch Rückfragen gestellt werden, die im Erstberatungstermin gegebenenfalls vergessen / übersehen wurden.
außergerichtliche Vertretung – Kosten
Sollte sich im Rahmen der Erstberatung zeigen, dass ein weiteres anwaltliches Vorgehen auch nach außen hin gewünscht ist, wird das Mandat mittels einer Vollmachtsurkunde ordentlich aufgenommen. Wenn keine gesonderte Vereinbarung getroffen ist, wird die zuvor geschilderte Erstberatungsgebühr auf die weitere Vertretung in der selben Angelegenheit angerechnet. Es wird dann nach den Gebührensätzen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) abgerechnet. Dies bedeutet, dass Sie grundsätzlich eine Art „Pauschale“ für die gesamte außergerichtliche Tätigkeit des Anwalts (d.h. Schriftwechsel / Telefonate / persönliche Gesprächstermine mit der Gegenseite, weitere Mandantentermine etc.) zahlen, die sich nach dem wirtschaftlichen Wert Ihres Rechtsfalles richtet. Ein anschauliches Beispiel stellt etwa der Streit um die mangelhafte Lieferung einer Kaufsache zum Preis von EUR 4.000,00 dar. Wenn Sie wegen des Mangels vom Kaufvertrag zurücktreten wollen, beträgt der Streitwert EUR 4.000,00 und die Gebühren für die gesamte außergerichtliche Tätigkeit (ohne etwaige Vergleichsgebühren, hierzu sogleich) belaufen sich im Normalfall in etwa auf rund EUR 454 (inkl. MWSt.). Steigt der Streitwert, dann steigen zwar auch die anwaltlichen Gebühren, allerdings nur degressiv. So belaufen sich die anwaltlichen Gebühren bei einem Streitwert von EUR 40.000,00 (bspw. Schadenersatz gegen eine Bank wegen Falschberatung bei Vermittlung einer Kapitalanlage) auf etwa rund EUR 1.752 (inkl. MWSt.). Wenn die Rechtssache schwierig und/oder aufwändig ist, können die Gebühren auch höher angesetzt werden.
gerichtliche Vertretung – Kosten
Eine gerichtliche Tätigkeit löst gesondert Gebühren aus, über die Sie der Anwalt auf Wunsch aufklären wird. Ein gerichtliches Tätigwerden erfolgt grundsätzlich nur nach ausdrücklichem Auftrag.
Kosten eines Vergleichs
Der Abschluss eines etwaigen Vergleichs (= Einigung mit der Gegenseite) wird nach dem RVG gesondert abgerechnet. Hierüber werden Sie aber vor einem Vergleichsschluss von dem Anwalt dem Grunde und der Höhe nach belehrt werden, um selbst entscheiden zu können, ob der Vergleich für Sie wirtschaftlich sinnvoll ist.
Beispiele und Besonderheiten in bestimmten Rechtsgebieten
Mietrecht
Im Mietrecht entspricht der Streitwert im Falle der Kündigung einer Mietwohnung und Räumungsverlangen dem einjährigen Mietzins. Die Anwaltsgebühren machen dann wieder einen Bruchteil von diesem Streitwert aus. Bei einer Mietminderung wegen eines Mietmangels mit Abhilfeverlangen beträgt der Streitwert dem zwölffachen Betrag der monatlichen Mietminderung und die Anwaltsgebühren wiederum ein entsprechender Bruchteil.
Arbeitsrecht
Im Arbeitsrecht gelten dagegen besondere Streitwertberechnungsmethoden: So beträgt der Streitwert bei der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses dem Faktor 3 des Bruttomonatsgehalts des gekündigten Arbeitnehmers. Der Streit um ein falsch / zu schlecht ausgestelltes Arbeitszeugnis wird mit einem Bruttomonatsgehalt bewertet. Als Faustformel gilt damit, dass die Gebühren des Anwalts immer nur ein Bruchteil des Streitwerts ausmachen.
Sozialrecht
In sozialrechtlichen Fällen (bspw. Rente oder Grundsicherung wegen Erwerbsminderung, Krankengeld, Grad der Behinderung, Arbeitslosenversicherung, etc.) wird grundsätzlich nicht nach Streitwert, sondern nach sogenannten Betragsrahmengebühren abgerechnet. Die für die gesamte anwaltliche Vertretung in einem sozialrechtlichen Widerspruchsverfahren durchschnittlichen Kosten liegen – egal um was es letztlich genau geht – bei rund EUR 451 (inkl. MWSt.)
Honorarvereinbarung
In vielen Fällen wird auch eine Honorarvereinbarung geschlossen. Insbesondere bei längeren oder aufwändigen Beratungen, bei der Ausarbeitung von Rechtstexten, bei einmaligen Schreiben, bei geringen Streitwerten, beschränkten Tätigkeiten oder bei nicht absehbarem Aufwand werden Vereinbarungen in Form von Pauschalen, Stundensätzen oder Mindestgebühren getroffen. Hierauf wird Sie der Anwalt ansprechen, sollte es sich um einen derartigen Fall handeln.
Rechtsschutzversicherung
Sofern eine Rechtsschutzversicherung besteht, übernimmt gerne einer der Rechtsanwälte der Anwaltskanzlei PSS Rechtsanwälte im Rahmen des Mandats (oder auch im Rahmen einer Erstberatung) die Korrespondenz mit dem Versicherer und bemüht sich um eine Deckungszusage.
Kein Geld für einen Anwalt?
Sofern Sie von Sozialleistungen abhängig sind (etwa Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung oder Hartz IV), können Sie eine für Sie fast kostenfreie anwaltliche Beratung und Vertretung bei der Kanzlei PSS Rechtsanwälte in Anspruch nehmen. Sie benötigen hierfür allerdings einen sogenannten Berechtigungsschein für Beratungshilfe (kurz: Beratungshilfeschein), den Sie bei dem für Sie örtlich zuständigen Amtsgericht zu den üblichen Geschäftszeiten gegen Vorlage von Informationen und Nachweisen zu Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen beantragen. Beispielsweise bei einem Wohnsitz in Wiesbaden ist das Amtsgericht Wiesbaden im Justizzentrum Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden zuständig. Bei Vorlage eines Beratungshilfescheines sind in der Regel 15 € an den Anwalt zu zahlen. Bitte beachten Sie, dass uns der Beratungshilfeschein im Original vorzulegen ist. Übermittlungen per Mail genügen nicht.
Informationen über Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe sowie die nötigen Antragsformulare finden Sie für Hessen hier:
Information zu Beratungshilfe: https://ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/Themen-A-Z/beratungshilfe
Information zur Prozesskostenhilfe: https://ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/themen-der-ordentlichen-gerichtsbarkeit/kosten-und-zahlungen/prozesskosten-und-prozesskostenhilfe
Allgemeine Übersicht zu allen Themen der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Hessen: https://ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/themen-der-ordentlichen-gerichtsbarkeit/formulare-und-merkblaetter
Kanzlei PSS Rechtsanwälte
Wir, die Rechtsanwälte und Fachanwälte Dr. A. Perabo-Schmidt und Thomas G. Schem, freuen uns auf Sie bei einem Termin in der PSS Rechtsanwaltskanzlei!