Viele schließen eine Berufsunfähigkeitsversicherung in der berechtigten Erwartung ab, dass sie im Falle einer Berufsunfähigkeit finanziell abgesichert sind und ihren Lebensstandard halten können. Tritt der Versicherungsfall dann tatsächlich ein, werden viele Betroffene von Ihrer Versicherung sprichwörtlich im Regen stehen gelassen, wie Herr Rechtsanwalt Dr. Perabo-Schmidt von der Kanzlei PSS Rechtsanwälte aus Wiesbaden berichtet. Die Verwirklichung des versicherten Risikos in einer Berufsunfähigkeitsversicherung löst in der Regel derart hohe Kosten für den Versicherer aus, dass viele Assekuranzen es nicht selten auf eine juristische Auseinandersetzung ankommen lassen, um sich ihrer Leistungspflicht zu entziehen. Viele Versicherer spekulieren regelrecht darauf, dass der Versicherungsnehmer, der gesundheitlich ohnehin schon angeschlagen ist, es nicht auf einen Rechtsstreit ankommen lassen wird.
Häufige Ablehnungsgründe der Berufsunfähigkeitsversicherungen
Eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit liegt in aller Regel dann vor, wenn der Versicherungsnehmer dauerhaft zu mindestens 50 % außerstande ist, seinen zuletzt ausgeübten Beruf auszuüben. Hat der Versicherte beispielsweise vor Eintritt der Berufungsunfähigkeit 8 Stunden täglich gearbeitet, muss sein Leistungsvermögen infolge der zur Berufsunfähigkeit führenden Erkrankung auf weniger als 4 Stunden täglich dauerhaft gemindert sein. Hierin sehen viele Versicherer eine Chance, die Ansprüche auf Berufsunfähigkeitsrente abzuwehren. Häufig werden eigens von der Versicherung ausgesuchte Gutachter eingesetzt, die nach einem kurzen Untersuchungstermin dem Versicherungsnehmer ein Leistungsvermögen von mehr als 50 % bescheinigen. Zuweilen wird auch eine nur vorübergehende Leistungsminderung, also eine bloße vorübergehende Arbeitsunfähigkeit, bescheinigt.
Darüber hinaus wird auch gerne auf eine vergleichbare Tätigkeit verwiesen, die der Versicherungsnehmer angeblich noch zu mindestens 50 % ausüben könne.
Wie verhalte ich mich nach einer Ablehnung?
Eine Ablehnung durch die Berufsunfähigkeitsversicherung sollten die Betroffenen auf keinen Fall einfach so hinnehmen, wie Herr Rechtsanwalt Dr. Perabo-Schmidt rät. Zunächst sollte von der Versicherung – soweit vorhanden – das ablehnende ärztliche Gutachten angefordert werden. Dabei gilt unbedingt zu beachten, dass dieses Gutachten kein echtes Beweismittel in einem etwaigen Rechtsstreit gegen die Versicherung ist, wie vielfach rechtsirrig angenommen wird. Richtigerweise ist ein solches Gutachten der Versicherung nur ein sogenannter qualifizierter Parteivortrag, wie Rechtsanwalt Dr. Perabo-Schmidt richtigstellt. Ein Gericht ist an ein solches Gutachten nicht gebunden bzw. darf sich an dieses Gutachten auch gar nicht binden.
Vielmehr muss ein Gericht in der Regel ein weiteres Gutachten von einem neutralen Gerichtsgutachter einholen, wenn es zu einem Rechtsstreit kommt. Dies sollte der Versicherung gegebenenfalls nochmals von einem beauftragen Rechtsanwalt vor einem Prozess vorgehalten und zugleich die Argumente angeführt werden, die für eine Berufsunfähigkeit sprechen. Vielfach sind die Gutachten der Versicherungen rechtlich angreifbar. In einigen Fällen kann auf diese Weise schon ohne gerichtliche Hilfe dem Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente zum Erfolg verholfen werden, wie Herr Dr. Perabo-Schmit weiß.
Auf keinen Fall sollten Versicherte aber zu lange mit der Geltendmachung Ihrer Ansprüche warten. Der Anspruch auf die Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung verjährt nämlich in der Regel drei Jahre nach Ablauf des Jahres, in dem die Berufsunfähigkeit eingetreten ist. Hierauf spekulieren natürlich viele Versicherer. Daher sollte frühzeitig nach einer Ablehnung anwaltlicher Rat eingeholt werden.
Kanzlei PSS Rechtsanwälte
Die Kanzlei PSS Rechtsanwälte aus Wiesbaden unterstützt bundesweit Versicherungsnehmer bei der Durchsetzung ihrer Rechte gegen die Berufsunfähigkeitsversicherung. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.