Sachversicherungen sollen den Schaden, der aus dem Verlust oder der Beschädigung einer Sache herrührt, absichern. So sichert zum Beispiel die Kaskoversicherung eines Kraftfahrzeugs das finanzielle Risiko ab, das aus dem Diebstahl oder der eigenverantwortlichen Beschädigung des versicherten Fahrzeugs herrührt. Eine Gebäudeversicherung sichert beispielsweise die Schäden an einem Gebäude durch Umwelteinflüsse ab (Sturm, Hagel, Leitungswasser etc.), die Hausratversicherung Schäden am gesamten Hausrat (durch Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl etc.) und eine Reisegepäckversicherung den Verlust des Reisegepäcks.
Warum lehnen Versicherungen ihre Einstandspflicht ab?
Kommt es zu einem Schadensfall, entsteht zwischen Versicherung und Versicherungsnehmer häufig ein Streit über die Einstandspflicht der Versicherung. Nicht selten werden von der Versicherung Einwände erhoben, die eine Einstandspflicht der Versicherung ausschließen sollen. Typische Einwände sind beispielsweise grob fahrlässige Schadenverursachungen durch den Versicherungskunden oder die Verwirklichung eines nicht versicherten Risikos. Häufig wird auch der Einwand erhoben, der Versicherungsnehmer habe vor Eintritt des Versicherungsfalls gegen die Obliegenheit verstoßen, die versicherte Sache entsprechend vor Gefahren zu schützen.
Hilfe durch einen Rechtsanwalt
Wenn eine Versicherung ihre Einstandspflicht ablehnt, sollten die Betroffenen anwaltlichen Rat konsultieren. Häufig sind nämlich die Ablehnungsgründe gar nicht so eindeutig gegeben wie von der Versicherung dargestellt und damit rechtlich angreifbar. So verläuft etwa die Grenze zwischen der zur Leistungskürzung berechtigenden „groben Fahrlässigkeit“ und der die vollumfängliche Leistungspflicht der Versicherung begründeten „leichten Fahrlässigkeit“ oft fließend. Auch bei der Zuordnung eines Schadens unter die versicherten Risikobereiche besteht in der Regel ein gewisser Auslegungsspielraum für die Versicherer, den die Versicherer natürlich zu ihren Gunsten auszuschöpfen versuchen. Schließlich ist auch die Frage nach den von dem Versicherungsnehmer zur Schadensvermeidung zu erfüllenden Obliegenheiten oftmals in den Verträgen nicht hinreichend klar definiert, was dem Versicherungsnehmer zum Vorteil gereichen kann. Ein Rechtsanwalt kann ihnen helfen, die Rechtslage besser beurteilen zu können und im Falle entsprechender Erfolgsaussichten die Ansprüche gegen Ihre Versicherung zu verfolgen.
Die Kanzlei PSS Rechtsanwälte
Die Kanzlei PSS Rechtsanwälte aus Wiesbaden unterstützt bundesweit Versicherungsnehmer bei der Durchsetzung ihrer Rechte gegen Versicherungsunternehmen. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.