Kanzlei für Sozialrecht
Rechtsanwalt Thomas G. Schem – Fachanwalt für Sozialrecht
Rechtsanwalt Dr. Perabo-Schmidt
Das Sozialrecht wird in der Kanzlei PSS Rechtsanwälte je nach Art des Falles sowohl von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht Schem als auch Rechtsanwalt Dr. Perabo-Schmidt betreut.
Das sozialgerichtliche Verfahren ist für Versicherte, behinderte Menschen und Leistungsempfänger grundsätzlich gerichtskostenfrei. Vor dem Sozialgericht und dem Landessozialgericht kann jeder grundsätzlich den Rechtsstreit selbst führen. Erst vor dem Bundessozialgericht besteht die Verpflichtung, sich durch einen Prozessbevollmächtigten vertreten zu lassen. Der Sozialrechtsanwalt bzw. Fachanwalt für Sozialrecht wahrt Ihre Rechte gegen Sozialversicherungsträger und Sozialbehörden aufgrund seiner Erfahrung und Expertise im Sozialrecht aber schon im Widerspruchsverfahren oder Klageverfahren. Er berät Sie und schützt Sie vor nachteiligem Behördenhandeln mit der Durchsetzung Ihrer Rechte im Sozialrecht genauso wie vor unnötigen Rechtsstreitigkeiten ohne Erfolgsaussichten.
Tätigkeitsfelder im Sozialrecht
Die Anwälte der Kanzlei befassen sich Sozialrecht insbesondere mit folgenden Gebieten:
- Arbeitslosengeld I (ALG I) – SGB III
- Das Recht der gesetzlichen Krankenversicherung – SGB V – Krankenversicherungsrecht
- Das Recht der gesetzlichen Rentenversicherung – SGB VI – Rentenrecht
- Das Recht der gesetzlichen Unfallversicherung – SGB VIII – Unfallversicherungsrecht
- Rehabilitation und Teilhabe behinderter sowie schwerbehinderter Menschen – SGB IX – „Schwerbehindertenrecht“
- Das Recht der Pflegeversicherung – SGB XI
- Scheinselbständigkeit
- Kindergeld
- Untätigkeit der Sozialbehörde – Untätigkeitsklage
Kosten für den Anwalt im Sozialrecht
Im Sozialrecht, insbesondere im Sozialhilferecht, besteht oft nicht die Möglichkeit, die Kosten für einen Anwalt sofort aus der eigenen Tasche zu zahlen. Selbst wenn eine Rechtschutzversicherung vorhanden ist, zahlt diese oft erst ab dem Widerspruchsverfahren oder ab dem Klageverfahren. In diesen Fällen bestehen zahlreiche Möglichkeiten, z.B. die Beratungshilfe, Prozesskostenhilfe, Verfahrenskostenhilfe oder auch eine Ratenzahlungsmöglichkeit. Gerne beraten wir Sie auch hierzu und zeigen Ihnen den richtigen Weg auf, um möglichst eine Kostenerstattung zu bekommen.
Kontakt
Rufen Sie an für ein unverbindliches Erstgespräch! Tel. 0611 15 75 35 40 – Alle Kontaktmöglichkeiten siehe Kontaktdaten
Krankenkasse verweigert Krankengeld – was tun?
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Erwerbsminderungsrente abgelehnt – Ihre Rechte als Betroffener
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