Leistungen der Rentenversicherung

Wer in Deutschland einer angestellten Beschäftigung nachgeht, ist in aller Regel in der gesetzlichen Rentenversicherung (Deutsche Rentenversicherung) pflichtversichert und hat später einen Anspruch auf Rente. Die Rentenversicherung erbringt insbesondere folgende Leistungen:

  • Altersrente bei Erreichen der jeweiligen Altersgrenze
  • Volle oder teilweise Erwerbsminderungsrente („Frührente“ wegen Erwerbsunfähigkeit)
  • Leistungen zur medizinischen und beruflichen Rehabilitation
  • Witwenrente und Witwerrente
  • Waisenrente und Halbwaisenrente

Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung

Insbesondere die Beantragung von Erwerbsminderungsrente hat häufig Rechtstreitigkeiten zwischen dem Versicherten und der Rentenversicherung zur Folge. Eine teilweise Erwerbsminderung und damit ein Anspruch auf teilweise Erwerbsminderungsrente sind grundsätzlich dann gegeben, wenn der Versicherte wegen Krankheit oder Behinderung dauerhaft außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens sechs Stunden täglich zu arbeiten, § 43 Abs. 1 SGB VI. Eine volle Erwerbsminderung und damit ein Anspruch auf volle Erwerbsminderungsrente sind grundsätzlich dann gegeben, wenn der Versicherte wegen Krankheit oder Behinderung dauerhaft außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich zu arbeiten, § 43 Abs. 2 SGB VI.

Die gesetzliche Rentenversicherung ist natürlich dazu gehalten, mit ihren ohnehin schon knappen Mittel sparsam zu haushalten. Diesem legitimen Zweck ist es aber oftmals geschuldet, dass ein Rentenantrag von der zuständigen Rentenversicherung und ihren internen Gutachtern leichtfertig abgelehnt werden, obgleich die Voraussetzungen bei einer sorgfältigen gutachterlichen Prüfung zur Gewährung einer Rente durchaus begründbar sind. Zum Teil wird auch nur eine nur teilweise Erwerbsminderung anerkannt, obwohl die Voraussetzungen einer vollen Erwerbsminderung und damit der höhere Rentenanspruch vorliegen.

Altersrente

Im Rahmen der Altersrente kommt es gelegentlich vor, dass die Versicherungszeiten der Rentenberechtigten nicht vollständig und richtig eingetragen und dokumentiert wurden und so der Rentenanspruch zu gering berechnet wird. Insbesondere die Anrechnungszeiten wegen Schwangerschaft, Kindererziehung, Arbeitslosigkeit etc. müssen lückenlos dokumentiert sein. Im Rahmen der Altersrente muss ferner berücksichtigt werden, dass schwerbehinderte (mindestens Grad der Behinderung – GdB – 50) oder langjährig Versicherte früher die Altersrente beanspruchen dürfen. Auch hier können wir anwaltliche Hilfe leisten.

Leistungen zur medizinischen und beruflichen Rehabilitation

Im Rahmen der Bewilligung von Leistungen zur medizinischen und beruflichen Rehabilitation kommt es zu Streitigkeiten mit der Rentenversicherung, wenn gebotene Leistungen nicht oder nicht im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang gewährt werden.

Fachanwaltskanzlei für Sozialrecht – PSS Rechtsanwälte

Die erfahrenen Anwälte der PSS Rechtanwaltskanzlei aus Wiesbaden, Anwalt Dr. A. Perabo-Schmidt und Fachanwalt für Sozialrecht Thomas G. Schem, unterstützen Sie gerne bei der Durchsetzung Ihrer Rechte gegen die Rentenversicherung im Sozialrecht. Rufen Sie uns einfach ganz unverbindlich an unter 0611-15753540.