Die Kanzlei PSS Rechtsanwälte in Wiesbaden berät Sie kompetent bei der Thematik Widerruf Darlehensvertrag und prüft unverbindlich die Widerrufsbelehrung Ihres Darlehensvertrages auf Fehlerhaftigkeit! Senden Sie uns dazu Ihren Darlehensvertrag sowie unbedingt auch Ihre Telefonnummer per E-Mail an kanzlei@pss-rechtsanwaelte.de. Die Prüfung dauert in der Regel maximal 2 Werktage, meistens erhalten Sie eine Antwort sogar noch am selben Tag.
Widerruf auch noch nach dem 21.06.2016
Da der Gesetzgeber das Widerrufsrecht eingeschränkt hat, ist in vielen Fällen ein Widerruf Ihres Darlehensvertrages seit dem 21.06.2016 leider nicht mehr möglich. Unter Umständen kann ihr Vertrag aber auch jetzt noch widerrufen werden!
Darlehensverträge bis August 2002
Ist Ihr Vertrag vor dem 01. September 2002 geschlossen, ist ein Widerruf heute nicht mehr möglich.
Darlehensverträge September 2002 bis Juni 2010
Ist Ihr Vertrag zwischen dem 01. September 2002 und dem 10. Juni 2010 geschlossen, gibt es nur noch Ausnahmefälle, in denen ein Widerruf verfängt. Wir haben uns auf die komplexe Prüfung solcher Verträge spezialisiert und müssten in diesem Fall zunächst folgende Angaben von Ihnen bekommen um eine Einschätzung für ein auch heute noch nach dem 21.06.2016 bestehendes Widerrufsrecht zu bekommen:
Läuft der Vertrag noch? Falls nein, wurde er vor kurzem abgelöst?
Wo bzw. wie haben Sie den Vertrag abgeschlossen? (In der Bank, Zuhause, Über das Internet,…)
Was haben Sie finanziert? (Immobilie, Auto, sonstige Konsumgüter,…)
Darlehensverträge AB Juni 2010
Ist Ihr Vertrag nach dem 10. Juni 2010 geschlossen, ist der Widerruf weiterhin möglich. Insbesondere in den Jahren 2010 und 2011 wurde nach unseren Erfahrungen oftmals eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet.
Finanzielle Vorteile durch Darlehenswiderruf
Der wirksame Widerruf eines Darlehensvertrages – bekannt unter dem Stichwort Widerrufsjoker – kann Ihnen erhebliche finanzielle Vorteile bringen, so sind z.B. die Einsparung einer Vorfälligkeitsentschädigung, die Möglichkeit des Abschlusses eines neuen Vertrages mit niedrigen Zinsen und der Erhalt von Nutzungsentschädigungen die wichtigsten Aspekte.
Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht – PSS Rechtsanwälte
Rechtsanwalt Thomas G. Schem unterstützt Sie engagiert bei der Thematik Widerruf Darlehensvertrag. Wir haben bereits eine dreistellige Zahl von Darlehensverträgen geprüft und können Sie aus unserer Erfahrung heraus bestens beraten, ob ein Widerruf auch in Ihrem Fall Sinn macht! Schicken Sie uns also noch heute Ihren Darlehensvertrag zur Prüfung zusammen mit Ihrer Telefonnummer oder rufen Sie uns an, falls Sie noch Fragen haben!
Schicken Sie uns Ihre Darlehenverträge zur Prüfung per Email oder Fax oder rufen Sie gleich an für ein unverbindliches Erstgespräch! Tel. 0611 15753540 oder siehe Kontaktdaten