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Meldeschlüssel zur Sozialversicherung 2019

Es gibt verschiedene Anlässe für eine Meldung. Durch Melde­schlüssel teilen Arbeitgeber z.B. durch vom Arbeitgeber beauftragten Steuerberater oder Rechtsanwalt den Sozial­versicherungs­trägern mit, aus welchem Anlass heraus die Meldung abgegeben wird, um welche Art von Beschäftigung es sich handelt und in welchen Sozialversicherungszweigen Versicherungs­pflicht besteht.

Übersicht über die Meldegründe

Neben der Anmeldung bei Beginn einer Beschäftigung, der Abmeldung wegen Ende einer Beschäftigung und der Jahresmeldung stellen auch die Unterbrechungsmeldung (z.B. wegen Elternzeit) und in bestimmten Branchen die Sofortmeldung eine der wichtigsten Meldegründe dar. Hinsichtlich der Anlässe einer Meldung gibt es einheitliche Meldeschlüssel, aufgrund derer dann auch klar ist, welche weiteren Angaben in der Meldung zu erfolgen haben.

Neben den Abgabegründen (Meldegründen) wird hier auch die jeweilige Meldefrist zur Meldung überblicksartig dargestellt.

Schlüsselzahlen zu Anmeldungen
Mel­de­grundSchlüsselFRIST
Anmeldung wegen Be­ginn der Be­schäf­ti­gung106 Wochen
Anmeldung wegen Kran­ken­kas­sen­wech­sel116 Wochen
Anmeldung wegen Bei­trags­grup­pen­wech­sel126 Wochen
Anmeldung wegen sonstigerGründe / Änderungen im Beschäftigungsverhältnis 136 Wochen
Sofortmeldung bei Aufnahme einer Beschäftigung nach § 28aAbs. 4 SGB IV 20vgl. § 7 DEÜV, spätestens bei Beschäftigungsaufnahme
Schlüsselzahlen zu Abmeldungen
Mel­de­grundSchlüsselFRIST
Abmeldung wegen En­des der Be­schäf­ti­gung306 Wochen
Abmeldung wegen Kran­ken­kas­sen­wech­sel316 Wochen
Abmeldung wegen Bei­trags­grup­pen­wech­sel326 Wochen
Abmeldung wegen sonstigerGründe / Änderungen im Beschäftigungsverhältnis 336 Wochen
Abmeldung wegen Ende einer sozialversicherungsrechtlichen Beschäftigung bei einer Unterbrechung von länger als einem Zeitmonat (vgl. § 7 Abs. 3 Satz 1 SGB IV)34Zwei Wochen nach Ablauf des ersten Kalendermonats der Unterbrechung
Abmeldung wegen Ar­beits­kampf von län­ger als ei­nem Mo­nat356 Wochen
Abmeldung wegen Wech­sel des Ent­gelt­ab­rech­nungs­sys­tems (op­ti­o­nal)366 Wochen
Gleich­zei­ti­ge An- und Ab­mel­dung we­gen En­de der Be­schäf­ti­gung406 Wochen
Abmeldung wegen Tod496 Wochen
Schlüsselzahlen zu Jah­res-, Un­ter­bre­chungs- und sons­ti­gen Ent­gelt­mel­dun­gen
Mel­de­grundSchlüsselFRIST
Jah­res­mel­dung5015.02. des Folgejahres
Un­ter­bre­chungsmeldung we­gen Be­zu­ges von bzw. An­spruch auf Ent­gelt­er­satz­leis­tun­gen51Zwei Wochen nach Ablauf des ersten Kalendermonats der Unterbrechung
Un­ter­bre­chungsmeldung we­gen El­tern­zeit52Zwei Wochen nach Ablauf des ersten Kalendermonats der Unterbrechung
Un­ter­bre­chungsmeldung we­gen ge­setz­li­cher Dienst­pflicht oder frei­wil­li­gem Wehr­dienst53Zwei Wochen nach Ablauf des ersten Kalendermonats der Unterbrechung
Meldung von einmalig gezahltem Arbeitsentgelt (Sondermeldung)546 Wochen
Mel­dung von nicht ver­ein­ba­rungs­ge­mäß ver­wen­de­tem Wert­gut­ha­ben (Stör­fall)556 Wochen
Mel­dung des Un­ter­schieds­be­trags bei Ent­gelt­er­satz­leis­tun­gen wäh­rend Al­ters­teil­zeit­ar­beit566 Wochen
Ge­son­der­te Mel­dung nach § 194 Abs. 1 SGB VI57i.d.R. nach Aufforderung
GKV-Mo­nats­mel­dung (ab 2015)58 i.d.R. nach Aufforderung
Schlüsselzahlen zu Meldungen hinsichtlich der Unfallversicherung
MELDEGRUNDSCHLÜSSELFRIST
UV-Jahresmel­dung 9216.02. des Folgejahres
Schlüsselzahlen zu Meldungen in Insolvenzfällen
Mel­de­grundSchlüsselFRIST
Jah­res­mel­dung für frei­ge­stell­te Ar­beit­neh­mer7015.02. des Folgejahres
Mel­dung des Vor­ta­ges der In­sol­venz/​der Frei­stel­lung71 6 Wochen
Ent­gelt­mel­dung zum recht­li­chen En­de der Be­schä­fti­gung72 6 Wochen

Stand 11.09.2019

Bei Fragen zu Personalbuchhaltung oder Lohnbuchhaltung Ihrer Firma steht Ihnen die Kanzlei PSS Rechtsanwälte mit Rechtsanwalt Schem gerne zur Seite.