Ausgezeichnet in der Fortbildung

Beide Anwälte der Kanzlei, Rechtsanwalt Dr. Perabo-Schmidt sowie Rechtsanwalt Schem, sind seit kurzem berechtigt, die Prüfsiegel beziehungsweise Fortbildungszertifikate der Bundesrechtsanwaltskammer und der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main zu führen.

Prüfsiegel der RAK FFM
Prüfsiegel der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main

„Wer dieses Prüfsiegel vorweisen kann, der hat tatsächlich hart für seine Fortbildung gearbeitet. Er kann in besonderem Maße das Vertrauen der rechtsratsuchenden Verbraucher beanspruchen. Das von der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main als Körperschaft des öffentlichen Rechts verliehene amtliche Prüfsiegel „Fortbildungsnachweis“ wird jeweils für einen Zeitraum von drei Jahren verliehen und muss dann neu erworben werden.“

https://www.rak-ffm.de/aus-fortbildung/rechtsanwaelte/amtliches-pruefsiegel/
Fortbildungszertifikat der BRAK
Fortbildungszertifikat der Bundesrechtsanwaltskammer

„Damit fühlen sich Mandanten im Vertrauen in ihren Rechtsanwalt gestärkt, und potenzielle Auftraggeber erkennen sofort, dass sich dieser Rechtsanwalt besonders um seine Fortbildung bemüht.“

https://www.brak.de/fuer-anwaelte/qualitaet-durch-fortbildung/fortbildungszertifikat/