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Rechtsanwalt Schem ist Fachanwalt für IT-Recht

Wir gratulieren Herrn Rechtsanwalt Schem, der am 16. Januar 2019 von der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main „aufgrund der nachgewiesenen besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen“ die Befugnis verliehen bekam, die Bezeichnung Fachanwalt für Informationstechnologierecht oder kurz Fachanwalt für IT-Recht zu führen.

Bereits im September 2018 lies er sich zum Datenschutzbeauftragten (IHK) fortbilden und zertifizieren und führt die Ausrichtung seiner Tätigkeit mit dem Erwerb des Fachanwaltstitels im IT-Recht, dem auch das Datenschutzrecht untergeordnet ist, fort.

Die Kanzlei PSS Rechtsanwälte aus Wiesbaden besteht damit nunmehr aus zwei Fachanwälten und spezialisiert sich zunehmend. Insgesamt haben die Rechtsanwälte der Kanzlei nun in sechs Rechtsbereichen (Bank- und Kapitalmarktrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Steuerrecht, IT-Recht und Gewerblicher Rechtschutz) die theoretische Fachanwaltsausbildung absolviert bzw. absolvieren diese und führen zwei Fachanwaltstitel (Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Fachanwalt für IT-Recht).