Löschung des FC Bayern München e.V. ?
Vordergründig ein Paukenschlag: Ein Professor für Handels- und Gesellschaftsrecht hat die Löschung des FC Bayern München e. V. aus dem Vereinsregister beantragt. Dies berichtete soeben zeit-online.de.
Strukturell kann dies größere Auswirkungen auf die Vereinslandschaft haben. Den Spielbetrieb in der Bundesliga wird es aber praktisch kaum tangieren.
Grundlage für den Antrag ist § 21 BGB:
„Ein Verein, dessen Zweck nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, erlangt Rechtsfähigkeit durch Eintragung in das Vereinsregister des zuständigen Amtsgerichts.“
Wenn ein Verein also einerseits kein Verein im Sinne der Vorschrift ist oder andererseits auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb ausgerichtet ist, droht im Extremfall die Löschung. Ob hier im Falle des FC Bayern München e.V. im Zusammenspiel mit der FC Bayern München AG durch die Beherrschung ein „Rechtsformmissbrauch“ wirklich gegeben ist, erscheint unklar. Spannend bleibt es allemal, wie das Amtsgericht München entscheiden wird, auch wenn eine tatsächliche Löschung kaum zu erwarten ist.