Lloyd A380 Flugzeugfonds mit Bruchlandung?
Bei dem Lloyd A380 Flugzeugfonds (Lloyd Fonds A380 Flugzeugfonds GmbH & Co. KG) handelt es sich um einen im Jahr 2011 von dem Emissionshaus Lloyd Fonds AG aufgelegten Fonds. Der Fonds hält im Wesentlichen das Passagierflugzeug A 380 in seinem Portfolio, das aktuell an Singapore Airlines verchartert ist.
Medienberichten zufolge wies der Lloyd A380 Flugzeugfonds gemäß den im Jahr 2015 veröffentlichen Zahlen in den Jahren 2012 und 2013 Verluste in einer Größenordnung von mehreren Millionen Euro aus. Anleger sind angesichts dieser Nachrichten sehr besorgt und fürchten um das in den Fonds investierte Geld.
Ob die Anleger die noch im Jahr 2011 in Aussicht gestellten Ausschüttungen von bis zu 14 % p.a. zukünftig erhalten werden, erscheint mehr als fraglich. Tatsache ist jedenfalls, dass in den Jahren 2012 und 2013 keine Zahlungen an die Anleger erfolgten. Viele Anleger befürchten nun, dass sie am Ende der Laufzeit noch nicht einmal ihre Einlage zurückerhalten werden.
Schadenersatzansprüche der Anleger des Lloyd A380 Flugzeugfonds
Für Anleger des Lloyd A380 Flugzeugfonds besteht aber eine reelle Chance, ihr ursprünglich in den Fonds investiertes Kapital wieder zurückzuerhalten, ohne die nächsten Jahre bis zum Laufzeitende im Ungewissen zu leben. Wurde die Anlage nämlich über eine Bank (oder einen sonstigen Anlegerberater) vermittelt, müssen im Rahmen des Beratungsgesprächs alle Risiken des Lloyd A380 Flugzeugfonds umfassend und nachvollziehbar gegenüber dem Anleger offengelegt werden. Andernfalls haftet das beratende Unternehmen (z.B. Bank) auf Schadenersatz.
Zu den Risiken eines geschlossenen Flugzeugfonds gehört etwa das Totalverlustrisiko. Dieses verwirklicht sich beispielsweise in aller Regel bei einer denkbaren Insolvenz der Fondsgesellschaft. Gerade wenn der Anleger eine risikolose Anlage für seine Altersvorsorge erwerben wollte, stellt die Vermittlung eines geschlossenen Flugzeugfonds sicherlich einen beachtlichen Beratungsfehler dar, der nach der Rechtsprechung zum Schadenersatz verpflichtet.
Außerdem müssen Anlageberater über die Haftungsrisiken von geschlossenen Flugzeugfonds umfassend aufklären. Hierzu gehört etwa das Risiko, dass getätigte Ausschüttungen gegebenenfalls später einmal von den Anlegern zurückgefordert werden können, wenn bei dem Fonds Liquiditätsprobleme entstehen.
Auch das Risiko, dass die Anteile während der Fondslaufzeit nicht einfach gegen die gezahlte Einlage eingetauscht werden können, muss im Rahmen eines Beratungsgesprächs umfassend erläutert werden. Dies umfasst die Aufklärung darüber, dass die Anteile nur auf einem nicht regulierten Zweitmarkt handelbar sind und dass es dort mitunter zu erheblichen Preisabschlägen kommen kann.
Schließlich muss eine Bank, die ein Anlageberatungsgespräch über einen Flugzeugfonds führt, weitere Pflichten erfüllen. Sie muss ungefragt darüber aufklären, dass sie für die Vermittlung der Fondsanteile Provisionen erhält. Nur auf diese Weise kann der Anleger einschätzen, ob und inwieweit die Bank bei der Vermittlung der Anteile auch Eigeninteressen verfolgt.
Rechtsfolge des Schadenersatzes
Wurde im Rahmen des Beratungsgesprächs auch nur eines der vorbezeichneten Risiken nicht oder nicht ausreichend erläutert, haftet der Berater bzw. die Bank auf Schadenersatz. Dies hat zur Folge, dass der Anleger seine ursprünglich investierte Einlage zzgl. Agio gegen Übertragung der Fondsanteile auf den Berater bzw. die Bank erstattet bekommt. Mitunter wird auch eine rückwirkende Verzinsung der Einlage von 3 bis 5 % anerkannt.
Die im Bank- und Kapitalmarktrecht tätige Kanzlei PSS Rechtsanwälte vertritt geschädigte Anleger von Flugzeugfonds im gesamten Bundesgebiet. Besuchen Sie unsere Informationsseite unter flugzeugfonds.eu!