CFB 168 Twins 2 – Schadenersatz wegen Falschberatung
Die Bezeichnung „CFB 168 Twins 2“ ist die Kurzbezeichnung für den geschlossenen Schiffsfonds, hinter dem zwei Gesellschaftsbeteiligungen stehen: an der NAUTESSA Schiffsbetriebsgesellschaft mbH & Co. MS „NEDLLOYD MARITA“ KG sowie der NAULUMO Schiffsbetriebsgesellschaft mbH & Co. MS „MAERSK NOTTINGHAM“ KG. Die Anteile an dem Fonds wurden insbesondere im Jahr 2008 durch Anlageberater der Dresdner Bank AG vertrieben, deren Rechtsnachfolgerin die Commerzbank AG ist.
Im Rahmen der Beratung zum Beitritt zu dem CFB 168 Twins 2 trafen die damaligen Bankberater umfassende Aufklärungs- und Beratungspflichten. So müssen etwa Bankkunden über das dem Schiffsfonds immanente Totalverlustrisiko unmissverständlich aufgeklärt werden. Ferner bestehen Aufklärungspflichten über die unternehmerischen Risiken des Fonds, namentlich Haftungsrisiken der Anleger in Form von Rückforderungen in Bezug auf getätigte von Ausschüttungen etc. Auch über die sogenannte „mangelhafte Fungibilität“ der Anteile, d.h. dass die Anteile auf einem Zweitmarkt nicht oder nur unter erheblichen Wertverlusten handelbar sind, muss ungefragt aufgeklärt werden. Schließlich muss der Bankberater darüber aufklären, dass die Bank für die Vermittlung der Anteile Rückvergütungen bzw. Provisionen erhält.
Wenn die Bank auch nur über einen der vorgenannten Punkte nicht ausreichend belehrt hat, besteht nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein Anspruch auf Schadenersatz gegen die vermittelnde Bank. Der Schadenersatzanspruch ist grundsätzlich auf Rückabwicklung der Beteiligung gerichtet. Konkret bedeutet dies, dass der Anleger von der Bank sein in den Fonds investiertes Kapital gegen Übertragung der Fondsanteile auf die Bank erstattet bekommt.
Sollten Sie im Rahmen des Beratungsgesprächs zum CFB 168 Twins 2 Fonds die in diesem Artikel erwähnten Risikohinweise von dem betreffenden Anlageberater nicht erhalten haben, bestehen unter Umständen gute Chancen auf einen Schadenersatzanspruch gegen die dahinterstehende Bank, die Sie von einem Anwalt prüfen lassen sollten.
Die Anwälte der PSS-Rechtsanwaltskanzlei unterstützen geschädigte Anleger des CFB 168 Twins 2 Fonds bei der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen wegen Falschberatung. Viele Rechtsschutzversicherungen tragen die Kosten für eine entsprechende anwaltliche Vertretung. Ob und inwieweit dies bei Ihrer Versicherung der Fall ist, klärt die PSS-Rechtsanwaltskanzlei kostenfrei für Sie im Vorfeld ab.